Unser Auftrag

Unsere Themen in Ihrem Auftrag:

– Anrechnungen für Leitungspersonal (A14/A15)
– Erhöhung der Eigenständigkeit der BBS
– Fachkräftemangel bei Lehrkräften
– Das „neue“ Regionalmanagement
– Digitalisierung der berufsbildenden Schulen

Unsere Themen in Ihrem Auftrag:

– Anrechnungen für Leitungspersonal (A14/A15)
– Erhöhung der Eigenständigkeit der BBS
– Fachkräftemangel bei Lehrkräften
– Das „neue“ Regionalmanagement
– Digitalisierung der berufsbildenden Schulen

Ihr Titel

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Erhöhung der Anrechnungen für die ständigen Vertretungen des Schulleiters/der Schulleiterin und für schulfachliche Koordinatoren/-innen

In den letzten Jahren ist das Aufgabespektrum der Kolleginnen und Kollegen in der Schulleitung und der erweiterten Leitungen der berufsbildenden Schulen sehr viel umfangreicher geworden. Da ist es für die NDVB gänzlich unverständlich, dass diese Führungskräfte für die unverzichtbaren Leitungsaufgaben nicht ausreichend Anrechnung erhalten. Das Land Niedersachsen geht mit der Führungsebene der Koordinatorinnen und Koordinatoren an berufsbildenden Schulen nicht angemessen um. Ein Koordinator oder eine Koordinatorin einer Bündelschule ist in der Regel für einen oder mehrere Fachbereiche mit nicht selten mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen verantwortlich. Dazu zählen Personalplanung, Stundenplanung, Vertretungsplanung, Qualitätsentwicklung, Modellversuche, Außenkontakte, Prüfungsplanung und Durchführung, um nur einige zu nennen. Ein Koordinator bzw. eine Koordinatorin erhält 7 Anrechnungsstunden. Das Aufgabenspektrum ist damit nicht zu leisten.

Das letzte Kalender- und Schuljahr (2020 und 2021) war und ist geprägt von den Herausforderungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In diesem Zusammenhang sind an den berufsbildenden Schulen viele Neuerungen in einer erstaunlichen Geschwindigkeit und einer hohen Souveränität mit viel Energie und Herzblut eingeführt worden. Die organisatorische und planerische Gestaltung der Umsetzung haben im Wesentlichen die schulfachlichen Koordinatoren*innen und die Ständigen Vertretungen der Schulleitungen durchgeführt.

Die NDVB fordert eine Zuweisung in der Größenordnung von 100 Stellen (Erhöhung der Anrechnung für Koordinatoren von 7 auf 12 und für ständige Vertretungen von 10 auf 18 Anrechnungsstunden) für diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit eine aufgabenadäquate Anrechnung Realität wird, denn durch eine Beförderung in ein höherwertiges Amt erhöht sich die Gesamtarbeitszeit der Leitungskräfte nicht.

Budget – Flexibilisierung des Einsatzes der finanziellen Mittel

Die Berufsbildenden Schulen erhalten pro Jahr vom Land finanzielle Mittel als Budget zur Verfügung gestellt. Die Mittel dienen der Finanzierung von „Feuerwehrlehrkräften“, der Finanzierung von Reisekosten und der Finanzierung von Fortbildungen. Die einzelnen Positionen sind gegenseitig deckungsfähig. Die Höhe des Budgets darf zukünftig nicht weiter gekürzt werden.

Die NDVB begrüßt, dass die berufsbildenden Schulen durch das Budget Gestaltungsspielräume im Personalbereich erhalten haben. Die NDVB fordert diese Gestaltungsspielräume deutlich auszuweiten. So sollen über die Mittel nicht nur Lehrkräfte eingestellt werden können, sondern je nach Bedarfslage der Schule auch nicht-lehrendes Personal wie z.B. Sozialarbeiter oder Personal für die engmaschige Betreuung der Schülerinnen und Schüler, um die Zielvorgabe des Landes „Keiner soll verloren gehen“ bedarfsgerecht erfüllen zu können. Dieses zusätzliche Assistenzpersonal stellt sicher, dass sich Lehrkräfte auf ihre Kernaufgabe „Unterricht gestalten“ konzentrieren können.

Digitalisierung

Die berufliche Bildung ist mitten in der Arbeitswelt verankert. Neben den Vollzeitbildungsgängen, die die Durchlässigkeit der Bildungswege ermöglichen und einen vertieften Kontakt mit beruflichen Kompetenzen herstellen, sind vor allem die Bildungsgänge gefordert, die zu beruflichen Abschlüssen führen.

Die disruptive Veränderung von Technologien, Märkten und Kompetenzanforderungen fordert gerade die berufliche Bildung heraus, und hier die berufsbildenden Schulen. Der Digitalpakt, der zurzeit vor allem den technischen Zugang zu digitalen Inhalten für alle Schulen ermöglichen soll, ist um einen eigenen, möglichst umgehend zu etablierenden Digitalpakt – Schwerpunkt “Berufliche Bildung” zu erweitern, der auch die berufsbildenden Schulen erreicht und stabilisiert: So müssen neue Technologien wie die künstliche Intelligenz, die Augmented Reality und Virtuelle Realität Einzug halten in die curriculare Konstruktion von Lernsituationen. “Smart-factory” Umgebungen und ERP-Systeme sind Berufsfeld übergreifend zu etablieren, Lernumgebungen und Lern-situationen mit “Serious Games” (z.B. Planspiele im Berufsfeld “Wirtschaft und Verwaltung”) sind zu erarbeiten, zu bewerten und einzusetzen. Auch in der Gesundheit und der Pflege halten die Robotik und Assistenzsysteme Einzug. Viele Schulträger allein sind dabei kaum in der Lage, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch Zentralisierung der wesentlichen IT-Umgebungen und Dienstleistungen inklusive der notwendigen Fortbildungsformen, finanziert durch Cluster von Schulträgern oder das Land selbst, kann dagegen mit echten Skalenerträgen beim Betrieb und einer tragfähigen curricularen Kollaboration zwischen den beteiligten Lehrkräften gerechnet werden. Die bislang zur Verfügung gestellten IT-Umgebungen, die landesseitig entwickelt und finanziert werden, sind dafür nach breiter Meinung der berufsbildenden Schulen kaum geeignet. Es fehlt der aktuellen Landeslösung (“NBC”) wesentlich an der notwendigen Agilität in Bezug auf die digitale Dynamik in der Arbeitswelt. So bildet die NBC relevante Features wie echtes Lernmanagement- bzw. Videocontentmanagement oder digitale Prüfungs­systeme nicht hinreichend ab, die die berufliche Bildung heute schon dringend benötigt.  

Um die Lehrenden und damit die Lernenden zu unterstützen, sollte ein flächendeckendes Expertensystem zur “Digitalen beruflichen Bildung” an den BBSen analog den medien­pädagogischen Beratern bei den allgemeinbildenden Schulen installiert werden, ggf. gesteuert durch das NLQ-Berufliche Bildung. Die Fachberaterinnen und Fachberater des RLSB, die die Digitalisierung nur als eines von mehreren (Fach-)themen im Fokus haben, sind als Unterstützung sicher sinnvoll, der Handlungsdruck in der beruflichen Bildung benötigt aber erheblich mehr digitale Kooperation in der Spezialisierung. Daneben ist die in den Bildungsregionen bereits verankerte Lernortkooperation in die digitale Infrastruktur der BBSen einzubinden und zu unterstützen.

Nur so können die Bildungsgänge der Zukunft auch in der Fläche von den BBSen angemessen angeboten werden.  

(vgl. Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik – Beiheft 31, Seufert et.al (Hrsg.): KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IN DER BERUFLICHEN BILDUNG, 2021)  

BBS Planung – BBS Zeugnis – BBS Stundenplan – Digitale Verwaltung berufsbildender Schulen

Die Produkte des Landes sind veraltet und entsprechen nicht mehr dem Stand der aktuellen digitalen Kommunikation und Verwaltung, die berufsbildende Schulen benötigen.

Die NDVB fordert vom Land ein Schulverwaltungssystem, dass den heutigen Ansprüchen der Stakeholder der Berufsbildenden Schulen (Ausbildungsbetriebe, Kammern, Auszubildende, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Land Niedersachsen, Lehrkräfte usw.) genügt. Eine einheitliche Nutzung vereinfacht den Austausch von Informationen und Daten und somit auch das regionale Management vor Ort.

Berufs- und Studienorientierung

Die Berufs- und Studienorientierung ist in allen berufsbildenden Schulen gelebte Praxis. An keinem anderen Ort gibt es so vielseitige Möglichkeiten unterschiedliche praktische Erfahrungen in unterschiedlichsten Berufen zu erleben. Darüber hinaus arbeitet eine berufsbildende Schule über die duale Ausbildung direkt mit betrieblichen Unternehmen zusammen und hat weitreichende Kontakte zu allen Institutionen, die für den Übergang in die Arbeitswelt oder ein Studium mitwirken. Die Beratungsleistung ist durch die unterschiedliche fachliche Expertise in einer BBS breit gefächert.  

Warum wird das Abrufen dieses hohen Potentials dem Zufall überlassen? Warum bekommen die berufsbildenden Schulen nicht den ganz klaren Auftrag dieses Angebot mit einem festgelegten Stundenkontingent für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen durchzuführen. Es würde helfen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.  

Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Berufsorientierung für junge Menschen und die Wirtschaft ist. Um die Berufsorientierung zu sichern und zu stärken, ist diese wie eine eigenständige Schulform an den berufsbildenden Schulen zu verorten. Alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen (auch Gymnasien!) müssen während ihrer Schulzeit dieses Angebot wahrnehmen können.  Hierzu müssen neben einer angemessenen Stundentafel Standards und Kompetenzen in Form von Rahmenlehrplänen formuliert werden. Durch eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen und der Kooperation mit den Betrieben und Hochschulen würde eine wirklich intensive Berufs- und Studienorientierung erfolgen.

Unterrichtsversorgung

Die Niedersächsische Direktorinnen- und Direktorenvereinigung e.V. (NDVB) fordert erneut eindringlich eine deutliche Verbesserung der Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen. Sie liegt seit Jahren unter 90 %. In der Antwort der Landesregierung vom 19.02.2016 – auf eine Anfrage hin – wird von dieser selbst festgestellt, dass „eine Versorgung von 96 % gut ausreicht, um auch diesen Pflichtunterricht einschließlich der Zusatzbedarfe sicherzustellen“. Damit wird amtlich festgestellt, dass die berufsbildenden Schulen nach den eigenen Worten des MK einen riesigen Fehlbedarf von mindestens 6 % Punkten haben. Die NDVB fordert, dass das eigene Ziel der Regierung in den nächsten zwei Jahren durch entsprechende Stellenzuweisungen angestrebt wird, damit der Pflichtunterricht und die notwendigen Zusatzbedarfe (z. B. Sprachförderung) auch flächendeckend erteilt werden können. Es müssen endlich Taten folgen.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter fordern, dass die Ungleichbehandlung zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen bei der Unterrichtsversorgung aufhört. In Sonntagsreden wird der hohe Stellenwert der beruflichen Bildung immer wieder beschworen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Es ist an der Zeit, dass die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen dieselben Ressourcen erhalten wie diejenigen Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben.

Es ist und bleibt richtig, dass gerade berufsbildende Schulen sinnvollerweise auch an ihrem Output gemessen werden. Der angestrebte Output ist allerdings nur mit einem angemessenen Input an Mitteln und Personal zu erreichen. Wir akzeptieren nicht mehr, dass das Unterrichtsfehl von der Landesregierung nur an allgemeinbildenden Schulen als Problem wahrgenommen wird.

Beauftragte in berufsbildenden Schulen

Die berufsbildenden Schulen sind nach dem Inkrafttreten der DSGVO verpflichtet Datenschutzbeauftragte zu benennen. An allen berufsbildenden Schulen mussten darüber hinaus weitere Beauftragte benannt werden (z.B. Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte). Die NDVB fordert, dass deren Arbeitsleistung zentral (nicht durch die einzelne Schule) durch Anrechnungsstunden vergütet wird.

Lebenslanges Lernen – Fort- und Weiterbildung

Die BBSn sind die Kompetenzzentren für berufliche Bildung. Der Unterricht erfolgt handlungsorientiert, die Ausstattung orientiert sich an der beruflichen Praxis und die Lehrkräfte sind Expertinnen und Experten für angesehene berufliche Felder. Daher ist es nicht verwunderlich, dass betriebliche Ausbildungspartner immer wieder zu innovativen Ausbildungsinhalten nach Fortbildungsmöglichkeiten fragen. Darüber hinaus gibt es Nach­fragen der Kammern, ob für spezielle Ausbildungsinhalte Zertifizierungen durch die berufs­bildenden Schulen angeboten werden können. Diese für den Arbeitsmarkt gewinnbringenden Möglichkeiten scheitern bis dato schlicht weg an rechtlichen Hürden. Eine BBS darf beispiels­weise staatlich geprüfte Techniker*innen ausbilden, aber ansonsten keine Fortbildungen anbieten, die über den vorgegebenen schulischen Lehrplan hinausgehen. Auch die kaufmännische Abwicklung solcher Lehrgänge ist ohne Verein oder Bildungsträger nicht möglich.  

Ein weiterer Bereich, der aus unserer Sicht noch nicht ausgeschöpft ist, liegt in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen. In den zurückliegenden Jahren sind viele theoretische Impulse ausgegangen, um die Durchlässigkeit im Bildungssystem, insbesondere die Über­gänge zwischen beruflicher und akademischer Bildung, zu stärken. Die praktische Umsetzung scheitert jedoch oft. Daher ist es notwendig Strukturen zu entwickeln, die diese Durch­lässigkeit – sprich Anrechnung und Anerkennung von Leistungen – system­immanent ermöglichen. Anrechnungskonzepte zwischen der dualen Ausbildung und einem Hochschulstudium werden in Hamburg bereits umgesetzt. Dieser Ansatz könnte auch in Niedersachsen umgesetzt werden und in der dualen Ausbildung sowie der Fachschule zur Durchlässigkeit beitragen.   Durch die zentrale Positionierung des berufsbildenden Schulwesens zwischen den allgemein­bildenden Schulen und der Arbeits- und Studienwelt könnte das Berufsbildungssystem eine noch stärkere „Dreh- und Angelfunktion“ übernehmen.

Qualitätsmanagement und Rahmenbedingungen

Unter Qualitätsmanagement versteht man in der BBS derzeit, die regelmäßige Überprüfung von 7 Qualitätsbereichen mit insgesamt 48 Kernaufgaben anhand von festgelegten Indikatoren zur Bewertung der Qualitätsfähigkeit. Auf die Bewertung folgen Ziel­formulierungen, die zur Verbesserung der Qualität vereinbart werden. Hinzu kommen 43 übergreifende Ziele, die vom Kultusministerium als strategischer Handlungsrahmen für berufsbildende Schulen formuliert wurden. Für jedes einzelne Ziel soll wiederum in der Schule geprüft werden, welche Kernaufgaben für eine Qualitätsverbesserung beeinflusst werden müssen. Um die Verbindlichkeit der Umsetzung zu erhöhen, finden regelmäßig Zielvereinbarungsgespräche zwischen den Dezernent*innen des RLSB und dem/der Schulleiter*in statt. Der Ziel­vereinbarungs­erlass sieht vor, dass alle anderen Funktions-träger der Schule ebenfalls in die nachgeordneten Zielvereinbarungsgespräche und Verbesserungs­maßnahmen eingebunden werden.   

Ein solches Qualitätsmanagementsystem gibt es für keine andere Schulform. Das zeigt einerseits für wie leistungsfähig das Kultusministerium die berufsbildenden Schulen einschätzt und zum anderen, wie vielfältig die Aufgaben in einem solchen Schulsystem sind. Die Vorteile eines solchen Systems werden von den berufsbildenden Schulen i. a. anerkannt. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung nur zufriedenstellend gelingen kann, wenn neben den festgelegten Anforderungen auch die Rahmenbedingungen und die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft in erster Linie die nicht auskömmliche Leitungszeit der Funktionsträger. Die Stundenausstattung der Lehrkräfte und Funktionsstelleninhaber*innen ist so geblieben wie vor der Einführung dieses sehr umfang­reichen Qualitätsmanagementsystems. Es wird also erwartet, dass diese Aufgaben in der Freizeit erledigt werden oder es führt dazu, dass andere Tätigkeitsbereiche vernachlässigt werden. Beide Möglichkeiten sind für die Qualität nicht zuträglich und führen gleichzeitig zu Stress und Belastung.   

Es ist daher u. a. eine Erhöhung der Ermäßigungsstunden bei den Funktionsträger*innen folgender Besoldungsgruppen zu gewährleisten. 

  • A16: Das Berufsbild Schulleiter*in wurde gerade vom Kultusministerium erstellt. Bringt man die vielfältigen Aufgaben in Einklang mit der Größe der berufsbildenden Schulen, die oftmals über 200 Mitarbeiter umfassen, wird schnell deutlich, wie hoch die Arbeitsbelastung und vor allem die Verantwortung ist. Hier muss aufgrund der Verantwortung über eine Erhöhung des Gehalts verhandelt werden. 
  • A15Z: Die ständige Vertretung der Schulleiter*in übernimmt wertvolle Entlastungstätigkeiten für den/die Schulleiter*in. Da diese Aufgaben abteilungs­über­greifend wirken und die ständige Vertretung ebenfalls über weitreichende Weisungsbefugnis in der Schule verfügt, ist eine Erhöhung der Ermäßigungsstunden für die Arbeit in der Schule sehr wirkungsvoll. 
  • A15: Eine Koordinatorin oder ein Koordinator einer Bündelschule ist in der Regel für einen oder mehrere Fachbereiche mit nicht selten mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen verantwortlich. Dazu zählen Personalplanung, Stundenplanung, Vertretungsplanung, Qualitätsentwicklung, Modellversuche, Außenkontakte, Prüfungsplanung und Durchführung, um nur einige zu nennen. Ein Koordinator bzw. eine Koordinatorin erhält 7 Anrechnungsstunden. Das Aufgabenspektrum ist damit nicht zu leisten. Die Erhöhung der Ermäßigungsstunden wurde durch das Kultusministerium 2019 bereits angekündigt, ist jedoch nicht erfolgt. 
  • A14: Die Oberstudienräte*innen übernehmen neben ihrem Unterricht wertvolle Aufgaben in der Schulentwicklung. So wurde beispielsweise gerade für alle Schulen die Funktionsstelle einer Fachkraft für Inklusion ins Leben gerufen und mit einem umfangreichen Aufgabenspektrum beschrieben. Auch hier stellt sich die Frage, wann diese Arbeit ausgeführt wird, denn die Funktionsstelleninhaber*innen haben die gleiche Unterrichtsverpflichtung wie vor der Übernahme der Aufgabe. 
  • A10: Lehrkräfte für Fachpraxis mit besonderen Aufgaben müssen ebenfalls die übertragenen Tätigkeiten ohne Zeitausgleich übernehmen. Auch dies lässt sich nur schwer erklären und erfordert Handlungsbedarf. 

Darüber hinaus spielt auch die Zuweisung von Leitungs- bzw. Beförderungsstellen eine wichtige Rolle. Die Beförderungsstellen der berufsbildenden Schulen werden durch das jeweilige Soll-Budget der Unterrichtsstunden verteilt. Diese Verteilungsschlüssel sind bereits seit Jahren festgelegt und bedürfen einer dringenden Anpassung. Auf der einen Seite nehmen die Aufgaben durch Vorgaben des Landes etc. zu, andererseits sinken die Budgetstunden. Dies hat allerdings kaum Auswirkungen auf die Klassenanzahl sowie die damit verbundenen Tätigkeiten in der Organisation. Daher muss eine aktuelle Berechnung dazu führen, dass Schulen auch bei einem leichten Rückgang des Soll-Budgets weiterhin Leitungsstellen für die Organisation des Schulablaufes zugewiesen bekommen. Neben den Bildungsgangs- und Fachgruppenleitungen sind Leitungsaufgaben im Bereich Inklusion und Integration inzwischen an jeder Schule unverzichtbar. 

Die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des QM-Verfahrens erfordert neben der Leitungszeit ebenfalls Unterstützer*innen aus nicht lehrendem Personal und ein flexibel einzusetzendes Budget, das in der Schule eigenverantwortlich bewirtschaftet und genutzt werden kann. Es gibt viele Beispiele, die jüngst aus dem Projekt „Startklar für die Zukunft“ die Vorteile für die Schulen aufgezeigt haben. Die Finanzierungsmöglichkeiten im Projekt „Startklar in die Zukunft“ sind für die Berufsschulen eine Bereicherung und große Hilfe. Die zugewiesenen Mittel können wesentlich flexibler zum Wohle der Schüler*innen für Unterrichtsprojekte sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote eingesetzt werden. 

NDVB, im März 2022